Sachverständiger

Deutsch


Vorwort:

Ich bin, am 9. Dezember 2005, durch den Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. geprüft und zum anerkannten 

Sachverständigen von Schäden an Gebäuden und Wertermittlung

berufen worden.

Nach spanischen Recht kann ich hier als Sachverständiger im privaten Sektor tätig sein.


Unser Angebot

 

Möchten Sie ein Apartment oder ein Haus online kaufen oder mieten?
Möchten Sie sicherstellen, dass die Online-Beschreibung der Realität entspricht?
Möchten Sie sich vor unangenehmen Überraschungen oder vor Betrug schützen?
Oder haben Sie bereits ein Apartment oder Haus erworben und benötigen nun rechtliche Unterstützung?

 

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

 

Mit Ihrer Einwilligung besichtigen wir Ihre Wunschimmobilie, überprüfen die Angaben der Online-Beschreibung, erstellen zusätzliche Fotos, prüfen den Vertrag oder fertigen ein Gutachten an.

Wir übersetzen den Miet- oder Kaufvertrag in Ihre Landessprache und kontrollieren diesen auf mögliche Rechtswidrigkeiten.

 

Kostenübersicht

  • Besichtigung bei einer Vermietung: in der Regel zwischen 50 € und 150 €*

  • Besichtigung und Vertragsprüfung bei einem Kaufvertrag: in der Regel zwischen 150 € und 350 €*

  • Übersetzung eines Mietvertrages: 100 €

  • Übersetzung eines Kaufvertrages: auf Anfrage

 

Gutachten und Wertermittlung

Ein Gutachten umfasst unter anderem:

  • Fotos der Mängel

  • den Zustand der elektrischen Anlage

  • die sanitären Einrichtungen, inklusive Wasserdepot und Sickergrube

  • die Überprüfung der Wände auf Setzrisse

  • die Überprüfung des Grundstückes auf Bodensenkungen und Stabilität
  • den Zustand von Türen und Fenstern

  • den Zustand des Pools, inklusive Pumpensystem

  • den Zustand des Daches

  • die Prüfung, ob alle erforderlichen Papiere für einen Verkauf vorliegen

  • die Feststellung, ob das Haus oder Grundstück mit Altlasten belastet ist

 

Es können ausschließlich sichtbare Mängel begutachtet werden. Sollten verdeckte Mängel zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, können diese nachträglich dokumentiert werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn Sie die Immobilie bereits erworben haben.

Das Gutachten wird grundsätzlich zweisprachig – in Ihrer Landessprache und auf Spanisch – erstellt.

Die Kosten für ein Gutachten belaufen sich in der Regel bei Einfamilienhäusern (bis zu 4 Schlafzimmer) auf 550 € bis 1.150 €*, abhängig vom Umfang und der Größe der Immobilie.

Für größere Immobilien erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

*Die angegebenen Preise gelten im Gebiet „La Axarquía“.

Für Immobilien außerhalb dieses Gebietes erstellen wir ein Angebot auf Anfrage.
(Siehe Karte „La Axarquía“).



Immobilienkauf  neu oder gebraucht

1. Gebrauchte Immobilien (Second-Hand)

Verborgene Mängel (vicios ocultos)

Mängel, die beim Kauf nicht sichtbar waren und die die Nutzung der Immobilie beeinträchtigen oder ihren Wert erheblich mindern.

Beispiele: → undichte Stellen, versteckte strukturelle Probleme, fehlerhafte Installationen.


Fristen:

6 Monate nach Entdeckung des Mangels → Frist zur Mitteilung an den Verkäufer per  elektronisches Burofax.

2 Jahre ab Kaufdatum → maximale Frist für rechtliche Schritte wegen versteckter Mängel.


Hinweis: → Offensichtliche oder leicht erkennbare Mängel berechtigen nicht zu einer Reklamation.

 

2. Neue Immobilien (direkt vom Bauträger)

In Spanien gilt das Ley de Ordenación de la Edificación (LOE), das gesetzliche Garantien für Neubauten vorsieht:

Mangeltyp Beginn der Frist Garantiezeit Hinweise

Geringfügige Mängel (Oberflächen, Inneninstallationen) Ab Übergabe 1 Jahr Kleine Probleme, die die Struktur nicht beeinträchtigen
Installations- und Gebäudeteile-Mängel Ab Übergabe 3 Jahre Z. B. Wasser-, Elektro-, Heizungsanlagen
Schwere strukturelle Mängel Ab Übergabe 10 Jahre Fundamente, tragende Balken, Dach, Gesamtstabilität


Mitteilung an den Bauträger:

Es ist ratsam, sofort nach Entdeckung, per elektronisches Burofax, zu informieren, um die Reklamation zu dokumentieren.

 

3. Weitere Fristen im Zivilgesetzbuch

4 Jahre → allgemeine Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche gemäß spanischem Zivilgesetzbuch (Art. 1964).

Kann für andere Ansprüche als versteckte Mängel gelten (z. B. Nichterfüllung von Verträgen).

Ersetzt nicht die spezifischen Fristen für versteckte Mängel (6 Monate / 2 Jahre).

 

4. Praktische Zusammenfassung

Immobilientyp Mangeltyp Mitteilungsfrist Frist für rechtliche Schritte Hinweise

Gebraucht Verborgene Mängel 6 Monate ab Entdeckung 2 Jahre ab Kaufdatum Nur versteckte Mängel
Neu Geringfügige Mängel Sofort nach Entdeckung 1 Jahr ab Übergabe Oberflächen, kleine Installationen
Neu Installationsmängel Sofort nach Entdeckung 3 Jahre ab Übergabe Wasser-, Elektro-, Heizungsanlagen
Neu Schwere strukturelle Mängel Sofort nach Entdeckung 10 Jahre ab Übergabe Fundamente, tragende Balken, Dach, Stabilität
Allgemein Sonstige Vertragsansprüche – 4 Jahre Persönliche Ansprüche aus Vertrag, nicht spezifisch.

 

Wichtige Grundregeln:

1. Sofort nach Entdeckung: → immer den Verkäufer oder Bauträger informieren.

2. Alles dokumentieren: → Fotos, Gutachten, elektronisches Burofax.

3. Unterscheidung neu / gebraucht: → Fristen und Anspruchsarten unterscheiden sich deutlich.

4. Offensichtliche Mängel: → kein Reklamationsrecht, aber Täuschung kann nachgewiesen werden, wenn der Verkäufer gelogen hat.

 

Unsere Service-Leistungen


Neben Fotos und Gutachten erstellen wir auch ein elektronisches Burofax. Darüber hinaus führen wir – in Abstimmung mit dem Bauträger, Immobilienmakler oder privaten Verkäufer – die schriftlichen Verhandlungen. Unser Hauptanliegen ist dabei stets die fachgerechte Beseitigung der Mängel. Über jeden einzelnen Schritt werden Sie von uns informiert.

 

Sollte der Bauträger, Immobilienmakler oder private Verkäufer keine Einsicht zeigen, haben Sie zwei Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise:

 

  1. Juristisches Vorgehen
    Wir verfassen ein weiteres elektronisches Burofax, in dem die relevanten gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt werden. Zudem kündigen wir den juristischen Weg sowie Ihre Regressansprüche an, sofern Ihnen ein persönlicher Schaden entstanden ist. Auch hier müssen wir, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens, die Antwort der Gegenseite abwarten. Sollte eine Reaktion ausbleiben oder keine Zugeständnisse erfolgen, bereiten wir die Klageschrift vor und reichen diese beim zuständigen Gericht ein.

    Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Dafür bestehen zwei Optionen:

    a) Abhängig von Ihrem Einkommen können wir beim Gericht die Bestellung eines kostenfreien Rechtsanwalts beantragen.
    b) Alternativ beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, dem wir sämtliche Unterlagen übergeben.

  2. Einstellung des Verfahrens
    Sie entscheiden, die Angelegenheit ruhen zu lassen und das Verfahren zu beenden.

 

Kosten eines juristischen Verfahrens sind abhängig von dem Umfang des Schadens und der Schadenssumme. Die zu erwartenden Kosten, für ein juristisches Verfahren, können nach dem erstellen eines Gutachtens ermittelt werden.